Am 01. November 2021 ist die 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten.
Damit Sie, als QS-Tierhalter, auch zukünftig über die QS-Antibiotikadatenbank Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können, wurde das Antibiotikamonitoring angepasst.
Alle weiteren Informationen zu den Anpassungen im Antibiotikamonitoring entnehmen Sie bitte dem Infoschreibenschreiben -> Hier klicken
Weiterhin finden Sie hier das Infoblatt "Übertragung der Antibiotikadaten an HIT", aus dem Sie entnehmen können, wie QS zur Übermittlung der Antibiotikadaten an die HIT Datenbank freigeschaltet werden kann.
QS informiert: Antibiotikamonitoring
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