An alle Betriebe des BHZPs
! Die Afrikanische Schweinepest ist nicht nur in Deutschland angekommen, sondern in deutsche Hausschweinebestände eingeschleppt worden! Auch die Aujeszkysche Krankheit geht in den Wildschweinebeständen um!
Die Gefahr der ASP ist für unsere Betriebe jetzt real geworden, wie der Ausbruch in einer 4000er-Mastanlage fernab der bisherigen Gefährdungsgebiete uns zeigt! Die Krankheit wird nur durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Schweinen übertragen, deshalb sollten Sie dies zum Anlass nehmen, die Abschirmung der Anlagen zu kontrollieren. Ein wichtiges Tool ist und bleibt die Schweinehaltungshygieneverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/schhalthygv/).
Wir Tierärzte möchten nochmals auf wichtige Punkte hinweisen:
Außenbereich:
- Einfriedungen dicht und abgeschlossen, keine sich kreuzende Bewirtschaftungswege mit dem Außenbereich.
- Schilder „Zutritt verboten“ vorhanden und lesbar.
- Intensive Schadnager-Bekämpfung, insbesondere gegen Ratten (Dokumentation!).
- Verladerampen immer vor und nach dem Verladen reinigen und desinfizieren (Dokumentation!).
- Verwendung wirksamer Desinfektionsmittel! Im Winter den Kältefehler beachten, DVG- oder DLG-Listung.
- Zugänge mit wirksamer Desinfektionsmöglichkeit des Schuhwerks (im Winter mit Frostschutz!)
- Desinfektionsmöglichkeit für die Fahrzeuge (langer Wasserschlauch und Desinfektionsspritze für den Außenbereich).
- Einfriedung der Futtersilos und regelmäßige Entfernung von Futterresten.
- Besucher frühzeitig und kurz vor dem Betreten auf die 48 Stunden-Schweinefreiheit hinweisen, ggf. nicht in den Stall lassen. Dies gilt auch für den Fall nach der Jagdausübung. Nicht mit Jagdkleidung in die Schleuse gehen. Kein Wild in Bestandsnähe aufbrechen.
- Keine Katzen und Hunde in den Stall lassen.
- Nahrungsmittel nur im Schwarzbereich. Dort kein Verzehr von Rohwurst- und Schinkenwaren!
- Funktionfähiger Kadaverbehälter. (Fahrbar, R+D-fähig, auslaufsicher).
- Reinigung und Desinfektion des Kadaverbehälter nach jedem Gebrauch (Dokumentation)!
- Handys von Besuchern und Personal gehören nicht in den Weißbereich!
- Aufgeräumtes Gelände und gepflegte Grünanlagen (bessere Schadnagerbekämpfung !).
- Tiertransportfahrzeuge, die die Betriebe anfahren, sollten immer sauber sein. Ggf. das Transportunternehmen informieren.
Schleuse:
- Saubere Schleuse inklusive der Dusche! Heizung an.
- Besucherbuch führen. Sichtbar für Besucher, mit Kugelschreiber.
- Ausreichend Hand- und Gerätedesinfektionsmittel in funktionsfähigen Spendern/Sprühern bereitstellen.
- Ordentlich funktionierende und saubere Nagelbürste in der Schleuse/Dusche.
- Bei Handwerkern darauf achten, dass alle Gerätschaften und ggf. deren Behältnisse sauber sind und dass diese desinfiziert werden. Ggf. Einwegtücher zur Gerätedesinfektion bereitstellen.
- Komplette bestandseigene Kleidung für die Besucher (im sauberen Zustand).
Stallanlagen:
- Schadnagerbekämpfung regelmäßig mit sauberen Boxen u. frischen Ködern durchgeführen.
- Bei erhöhtem Fliegenaufkommen = gezielte, mehrfache Bekämpfung mit Insektiziden.
- Zugänge sollten ratten- und mäusedicht sein (schließende Klappen von Mistungsschächten!).
- Funktionsfähige Fliegengitter vor den Fenstern, die geöffnet werden!
- Alle Türen der Außenhülle verschließen.
- Genügend Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorrätig haben.
- Informationsaustausch zwischen den Kolleginnen u. Kollegen bezüglich der Hygiene führen.
Diese Auflistung, die nicht den Anspruch der Vollständigkeit hat, soll Ihnen eine Hilfestellung sein, damit die
Abschirmung des Stalles und die Hygiene innerhalb der Anlage gesichert werden. So ist die Gefahr des Eintrags von Krankheiten in den Bestand abgewehrt!
Bitte nehmen Sie die Situation ernst und kontrollieren Sie Ihre Anlage nach bestem Wissen und Gewissen. Beheben Sie Mängel, damit Ihre Anlage besser vor Krankheitseinträgen abgeschirmt wird.
Mit freundlichen Grüßen Uelzen, den 29.11.21
Dr. O. Habeck
Veterinärgesellschaft im BHZP, Veerßer Str.65, 29525 Uelzen