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ITW - neue Registrierungsphase Ferkelaufzucht - Anmeldung vom 26. Mai bis zum 20. Juni 2026 möglich


Weitere Ferkelaufzüchter können sich vom 26. Mai bis 20. Juni 2026 für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl anmelden.

Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Juli 2026 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Oktober 2026. Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt, die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es bis zum 31. Dezember 2026.



Für die Zulassung in der ITW muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil. 

Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster. Das bedeutet, dass die Ferkelaufzuchtbetriebe bereits vor der Teilnahme an der ITW auf ihre Abnehmer zugehen müssen, um die Abnahme sicherzustellen. Dies trägt dazu bei, die ITW-Kette zwischen der Mast und der Ferkelerzeugung weiter zu schließen.

Nach derzeitigem Stand wird der Ferkelfonds zum Ende des Jahres 2026 auslaufen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die Nämlichkeit ab der Geburt gewährleistet werden und die Finanzierung durchgängig über den Markt erfolgen. Die Ferkelerzeuger erhalten ihr Entgelt dann direkt von ihrem Abnehmer. 

Die Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt in Höhe von 4,50 € je aufgezogenem Ferkel (inkl. der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger), das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Für Ferkel, die an nicht-ITW Mäster geliefert werden, wird kein Tierwohlentgelt ausgezahlt. Dementsprechend muss bei der Meldung der Tierzahlen an den Bündler angegeben werden, ob die Tiere an einen ITW-Mäster vermarktet wurden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft. 

Anliegend finden Sie die Unterlagen zur Neuanmeldung für noch nicht an der ITW teilnehmende Ferkelaufzuchtsbetriebe sowie das Handbuch Kriterienkatalog und die Erläuterungen dazu.


Teilnahmeerklärung
Anlage 1b
Datenschutzerklärung

Handbuch Kriterienkatalog
Erläuterungen zum Kriterienkatalog




 

 

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