ITW - Verlängerung des Ferkelfonds - Marktlösung für Ferkelerzeugung ab 1. Mai 2027:
Die Wirtschaftsbeteiligten haben sich auf die Verschiebung des Zeitpunkts für den Übergang in die Marktlösung verständigt. Die Fondsfinanzierung für die Ferkelerzeugung soll bis längstens zum 30. April 2027 fortgeführt werden! Zum 1. Mai 2027 wird die Fondsfinanzierung von der Finanzierung über den Markt (Marklösung) abgelöst.
In der Registrierungsphase im Juli 2026 haben sich erfreulich viele Ferkelerzeuger in der ITW angemeldet, sodass die noch 2025 erkannte Lücke zur Umsetzung der Nämlichkeit rechnerisch geschlossen ist. Den Tierhaltern soll nun weitere Zeit gegeben werden, um geeignete Lieferbeziehungen aufzubauen und passende Abnehmer bzw. Lieferanten zu finden.
Der Fonds wird aus bislang nicht genutzten Mitteln und weiteren Einzahlungen der Schlachtbetriebe finanziert.
Für Ferkelerzeuger gilt:
Das Tierwohlentgelt von 4,50 € für Ferkel, die an ITW-Mäster abgegeben werden, erhalten die Ferkelaufzüchter somit voraussichtlich bis zum 30. April 2027 aus dem Ferkelfonds. Ab Start der Marktlösung wird eine Empfehlung des Preisaufschlages in gleicher Höhe ausgesprochen.
Bestands-Ferkelaufzüchter erhalten ab dem 1. Januar 2027 nur noch 2,50 € pro nicht-nämlichem Ferkel, wenn zum Ende des Ferkelfonds (im April) nachgewiesen wird, dass eine zukünftige Vermarkung an ITW-Mäster vertraglich vereinbart wurde. Über das weitere Vorgehen und die Einzelheiten wird rechtzeitig von ITW informiert.
Wichtig: Die Finanzierungszusage über den Fonds für die Ferkelerzeuger steht unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Geld im Fonds verfügbar ist. Die bisher nicht verbrauchten Mittel im Ferkelfonds und die weiteren Einzahlungen der Schlachtbetriebe bis Ende April 2027 werden bei den aktuellen Teilnehmerzahlen und den Prognosen zur Umsetzung der Nämlichkeit in der Schweinehaltung, bis zu dem Zeitpunkt ausreichen.
Für die Schweinemäster gilt:
Bis zum 30. April 2027 können weiterhin Nicht-ITW-Ferkel bezogen werden. Der verpflichtende Bezug von ITW-Ferkeln startet zum 1. Mai 2027. Bis zu diesem Datum bleibt auch das Bonus-System inkl. Nämlichkeit-Status bestehen.
Was sich ändert:
Das Bonussystem wird zum 1. Januar 2027 verändert:
• 5,00 € (statt bisher 6 €) pro Mastschwein für Betriebe, die (auch) Nicht-ITW-Ferkel beziehen („nämlich ab Mast“)
• 7,50 € pro Mastschwein für Betriebe, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen („nämlich ab Geburt“)
Um einen weiteren Anreiz für Schweinemäster zu schaffen, einen ITW-Ferkellieferanten zu finden, erhält ein Schweinemäster ab dem 1. Januar 2027 sofort den Status „nämlich ab Geburt“, sobald ausschließlich ITW-Ferkel bezogen werden. Die aktuell geltende Verzögerung von 3,5 Monaten (ein Mastdurchgang) entfällt ab diesem Datum.









