Logo VzF 1Anmeldung ab sofort möglich bis einschliesslich 02.12.2024
Ferkelaufzüchter haben ab dem 4. November 2024 die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an der ITW anzumelden. In dieser Registrierungsphase können sich erstmals auch ausländische Betriebe registrieren. Alle relevanten Dokumente für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl finden Sie in unserem Download-Bereich unter dem Punkt Tierwohl Schwein – Programm 2025 hier klicken 

 


Tierhalter können sich vom 4. November 2024 bis zum 2. Dezember 2024 für die Teilnahme anmelden. Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Januar 2025 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. September 2025. Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt, die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es bis zum 31. Dezember 2026.

Für die Zulassung in der ITW muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Diese wird im Dezember 2024 durchgeführt. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter erhalten die Tierhalter voraussichtlich Mitte Dezember. Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil.

Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster. Das bedeutet, dass die Ferkelaufzuchtbetriebe bereits vor der Teilnahme an der ITW auf ihre Abnehmer zugehen müssen. Dieser Schritt trägt dazu bei, die Kette zwischen der Mast und der Ferkelerzeugung zu schließen. Perspektivisch soll die Nämlichkeit ab der Geburt gewährleistet werden und die Finanzierung durchgängig über den Markt erfolgen.

Die Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 4,50 € je aufgezogenem Ferkel (inkl. der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger), das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel an den Bündler und in der Datenbank der Clearingstelle gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft.

 

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