
Aus aktuellem Anlass informieren wir erneut darüber, dass es angesichts der erneuten Ausbreitung des Coronavirus in Schlachtbetrieben sowie der behördlichen Maßnahmen aufgrund der ASP zu Vermarktungsengpässen kommen kann. Sind bestimmte Kriterien durch die Ausnahmesituation nicht einzuhalten, gelten die Regelungen aus unserem Rundschreiben
Nähere Informationen finden Sie hier: