Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose (Isofluran)

Die Ferkelkastration ist seit dem 01. Januar 2021 nur noch mit Betäubung erlaubt. Die
Isofluranbetäubung darf außer von Tierärzten auch von sachkundigen Personen durchgeführt
werden.
Hierfür hat der Gesetzgeber mit der „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit
Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV)“ die Grundlage geschaffen.
Wer im Jahr 2020 an einer 2-tägigen Schulung zur Erlangung der Sachkunde „Ferkelkastration
mittels Inhalationsnarkose“ teilgenommen hat, ist verpflichtet nach drei Jahren ab der
erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf
Jahre an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen.
Diese Vorgaben gelten ebenso für die praktischen Fähigkeiten, die erstmalig nach drei und im
Anschluss nach 5 Jahren aufgefrischt werden müssen.
Der VzF GmbH organisiert zusammen mit dem Schweinegesundheitsdienst der LUFA Nord
West zweistündige Fortbildungsschulungen für die Sachkundeinhaber/Innen.
Termine und Veranstaltungsorte 2023
Oktober bis November 2023
• verschiedene Regionen in Niedersachsen
Genaue Termine mit dazugehörigen Orten folgen.
Fragen zur Veranstaltung: Dr. Anna-Lena Bohnenkamp, 0172 45 85 149
Die erforderliche Überprüfung der praktischen Fähigkeiten ist nicht Bestandteil dieses
Fortbildungslehrganges! Die praktischen Fähigkeiten können auf den Betrieben vor Ort
zusammen mit dem Hoftierarzt durchgeführt werden.