Ferkelaufzüchter haben ab September 2022 erneut die Möglichkeit, an der ITW teilzunehmen. Die Betriebe können im Zeitraum vom 1. September bis zum 20. September in der Datenbank registriert werden.
Neue Registrierungsphase Ferkelaufzucht
Anmeldung ab September 2022 möglich
Ferkelaufzüchter haben ab September 2022 erneut die Möglichkeit, an der ITW teilzunehmen.
Wir nehmen Ihre Anmeldungen bis zum 20. September 2022 entgegen.
Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. November 2022 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. April 2023. Die Laufzeit der Betriebe ist auf den 30. Juni 2024 begrenzt.
Für die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter ist für voraussichtlich Mitte/Ende Oktober vorgesehen.
Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung an einen ITW-Mäster.
Das bedeutet, dass die Ferkelaufzuchtbetriebe bereits frühzeitig und vor der Teilnahme an der ITW auf ihren Abnehmer zugehen müssen, um diese Voraussetzung erfüllen zu können. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Kette zwischen der Mast und der Ferkelaufzucht zu schließen, um ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können und eine durchgängige Finanzierung über den Markt zu ermöglichen.
Die Tierhalter erhalten ein Tierwohlentgelt von 3,57 € je Ferkel, das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel in der Datenbank gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des neuen Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft. Diese neue Systematik ist in der nachfolgenden Übersicht anschaulich dargestellt:
Der Kriterienkatalog sowie die Erläuterungen wurden dementsprechend aktualisiert.
Alle Details zu den neuen Bedingungen und sämtliche relevanten Dokumente finden Sie verlinkt auf unserer Website:
Teilnahmeerklaerung-Tierhalter-Ferkelaufzucht_neue-Registrierungsphase
Anlage-Datenschutzerklaerung-Tierhalter-Schwein-final-beschreibbar
Anlage-1r-Datenblatt-Registrierung-Ferkelaufzucht-Aenderungsantrag_neue-Registrierungsphase
Erlaeuterungen_Kriterienkatalog-Ferkelaufzucht-ITW
Kriterienkatalog Ferkelaufzucht
Die Änderungen im Kriterienkatalog sind gelb markiert.
Bitte beachten Sie, dass es für die Ferkelaufzuchtbetriebe, die sich bei der neuen Registrierungsphase anmelden, eine neue Teilnahmeerklärung und ein neues Datenblatt zur Registrierung gibt. Nur diese kann für diese Registrierungsphase verwendet werden.
Die Anträge zur Teilnahme können Sie uns ab sofort zukommen lassen.
Haben Sie dazu Fragen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
mailto: Tierwohl@vzf.de